Wer darf einen kostenlosen Bürgertest machen?

kostenfrei bleibt der Bürgertest ab dem 11.10.21 für folgende Gruppen:

- Kinder und Jugendliche bis einschl. 17 Jahre (Nachweis über Lichtbildausweis)

- Schwangere (Nachweis über Mutterpass)

- Menschen mit einer med. Kontraindikation in Bezug auf die Impfung (Nachweis über ärztliches Attest)

- Quarantänepflichtige Personen, die sich nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt freitesten lassen möchten (Nachweis über Quarantäneanordnung)

Wenn Sie zu einer dieser Gruppen zählen, dürfen Sie weiterhin den Schnelltest kostenlos in Anspruch nehmen. Bringen Sie als Nachweis bitte das entsprechende Formular mit zu Testung.